Private/Gewerbe/Industrie

Für die privaten Abwasserleitungen sind laut Gesetz die Grundeigentümer verantwortlich. Und zwar über ihre Grundstücksgrenze hinaus bis zum Anschluss an das Gemeindenetz.

So reduzieren Sie den Fremdwasseranteil

Grundsätzlich gibt es zwei Mittel zur Verringerung des Fremdwasseranteils in den Abwasseranlagen:

  1. Sanierung undichter Kanalisationsleitungen
  2. Versickerung vor Ort oder Einleitung des sauberen Wassers in Bäche und Flüsse

Nur wenn die örtlichen Verhältnisse eine Ableitung in ein Gewässer (oder Sauberwasserleitung) oder eine Versickerung nicht erlauben, kann die kantonale Gewässerschutzbehörde für die Einleitung in die Kanalisation eine Ausnahme erteilen.
Regenwasser gilt dabei grundsätzlich nicht als Fremdwasser, da es nicht stetig anfällt. Sinnvollerweise würde man es aber wie Fremdwasser behandeln, wobei es vorgängig unter Umständen behandelt werden muss.

Wer ist zuständig?

Die Kontrolle, der ordnungsgemässe Betrieb, der Unterhalt und die Sanierung der Kanalisationsleitungen ist Sache der jeweiligen Eigentümer. 

  • Für die privaten Abwasserleitungen sind die Grundeigentümer verantwortlich, und zwar über ihre Grundstücksgrenze hinaus bis zum Anschluss an das Gemeindenetz.
  • Für das gemeindeeigene Netz ist die Gemeinde zuständig.
  • Für das übergeordnete Netz und die Abwasserreinigungsanlage ist der Zweckverband zuständig.

Die Gemeinden üben dabei die Aufsichtsfunktion über die Privaten aus. Damit der Fremdwasseranteil in den Abwasseranlagen nachhaltig gesenkt werden kann, ist eine Sanierung der öffentlichen und der privaten Netze sowie die Elimination von Fremdwasserquellen notwendig. 

Informationsvideo

Wie vorgehen?

Grundsätzlich wird beim Vorgehen unterschieden zwischen Neu- und Umbauten resp. bestehenden Bauten.

  • Bei Neu- und grösseren Umbauten prüft die Gemeinde, ob die Entwässerung privater Liegenschaften richtig ausgeführt worden ist. Der Liegenschaftsbesitzer hat den gesetzeskonformen Zustand sicherzustellen.
  • Bei bestehenden Bauten muss die Gemeinde ein Konzept für die Zustandserfassung privater Anlagen (ZpA) erstellen. Auf dieser Grundlage kann der Entscheid über die Sanierung der Leitungen getroffen werden. Die Sanierung wird verfügt. Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung hat grundsätzlich der Grundeigentümer zu tragen. 

Im Kanton Bern ist es im Gegensatz zum Kanton Solothurn so, dass sich der Kanton finanziell an Massnahmen zur Fremdwasserbeseitigung beteiligt (wobei die Einwohnerinnen und Einwohner auch eine kantonale Abwasserabgabe zu entrichten haben).

Kontakt

Wir freuen uns, wenn Sie einen Beitrag zur Reduktion des Fremdwassers leisten möchten. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir verweisen Sie an die richtige Stelle.