Gemeinden

Die Gemeinden sind für die gesetzeskonforme Siedlungsentwässerung zuständig. Sie haben ihr eigenes Abwassernetz korrekt zu unterhalten und üben die Aufsichtsfunktion über die privaten Leitungen aus.

Pflichten und Aufgaben

Um eine gesetzeskonforme Siedlungsentwässerung auf ihrem Siedlungsgebiet zu gewährleisten, sind die Gemeinden verpflichtet, einen sogenannten Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erstellen. Mit dem GEP ist ein Konzept zum Unterhalt des öffentli-chen Abwassernetzes somit grundsätzlich in jeder Gemeinde vorhanden. Im Rahmen des GEP müssen die Gemeinden auch Massnahmen zur Fremdwasserreduktion vorsehen.

Die gesetzlichen Grundlagen auf kommunaler Ebene sind in einem Abwasserreglement festgelegt, das die Rechte und Pflichten der Gemeinde und der privaten Liegenschaftsbesitzer regelt. Der Kanton Solothurn stellt seinen Gemeinden ein solches Musterreglement zur Verfügung, das beispielsweise auch die Möglichkeit zur Erhebung einer mengenabhängigen Fremdwassergebühr vorsieht. Gleiches ist auch für die Gemeinden im Kanton Bern möglich.

Öffentliches und privates Netz gleichzeitig überprüfen

Im Rahmen des GEP legt die Gemeinde fest, wie sie ihr Abwassernetz prüft, unterhält und bei Bedarf saniert. In der Regel werden die Leitungen alle 10 bis 15 Jahren mittels Kanalfernsehuntersuchungen geprüft. Mit der Kontrolle des öffentlichen Netzes sind sinnvollerweise gleichzeitig die privaten Anschlussleitungen zu prüfen. Das schafft Synergien. Auf Grundlage dieser Untersuchungen kann der Entscheid über die Sanierung der Leitungen getroffen werden. Die Sanierung der privaten Leitungen wird durch die Gemeinde verfügt. Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung hat grundsätzlich der Grundeigentümer zu tragen. Den Gemeinden ist aber zu empfehlen, dass sie als Anreiz die Kosten für die Zustandsuntersuchung aus den Abwassergebühren übernehmen. Damit ist eine systematische Zustandserfassung aller Leitungen auf dem gesamten Gemeindegebiet möglich.

Elimination von Einzelquellen

Neben der Sanierung von undichten Kanalisationsleitungen kommt auch der Elimination von einzelnen Sauberwasserquellen grosse Bedeutung zu. Sauberes Wasser von Sickerleitungen, Brunnen, Grundwasserentnahmen etc. soll, wenn möglich, versickert oder in Bäche umgeleitet werden. Einige Massnahmen können rasch und kostengünstig umgesetzt werden, bei anderen empfiehlt sich eine sorgfältige Situationsanalyse und eine langfristige Planung, z.B. im Rahmen der Generellen Entwässerungsplanung.

Hürden bei der Behebung der Fremdwasserproblematik

Die privaten Grundeigentümer sind sich zumeist nicht oder zu wenig bewusst, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihr eigenes Leitungsnetz intakt zu halten. Zudem lohnt es sich für sie in den meisten Fällen kaum, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Langfristig wirkt sich ein intaktes Abwassernetz allenfalls positiv auf die Höhe der Abwassergebühren aus. Zu beachten ist allerdings, dass schadhafte Abwasserleitungen schlimmstenfalls zum Rückstau des Abwassers bis in den Keller führen können. Es ist deshalb primär wichtig, dass die Gemeinden transparent und ehrlich informieren und die Grundeigentümer unterstützen.

Vorgehen

Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerfachleute (VSA) stellt Empfehlungen und Musterdokumente zur Verfügung:

VSA-Broschüre Empfehlung Grundstücksentwässerung

Grundstücksentwässerung: Musterbriefe

 

Kontakt

Wir freuen uns, wenn Sie einen Beitrag zur Reduktion des Fremdwassers leisten möchten. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir verweisen Sie an die richtige Stelle.